Grundrechte der Ärzte

DIE GRUNDRECHTE DER ÄRZTE

 

 

Der medizinische Dienst an der Gesellschaft , die ethischen Richtlinien des Berufsstandes und das Gesundheitsrecht mit seinen Sanktionen bei Verstößen gegen die einschlägigen Vorschriften und Pflichten sowie die Patientenrechte, erzeugen entsprechende Rechte für die Ärzte.

 

ALLGEMEINE RECHTE DER ÄRZTE

 

1. Das Recht von ihren Patienten in aller Freiheit als Arzt gewählt zu werden.

 

2. Gestützt auf das Vertrauensverhältnis mit dem Patienten, das Recht das Arztgeheimnis Drittpersonen gegenüber zu bewahren.

 

3. Das Recht auf Erhaltung von menschlicher und beruflicher Würde und Respekt.

 

4. Ein Recht auf Zugriff auf die medizinische Fortbildung und auf Förderung der Chancengleichheit für die berufliche Entwicklung .

 

5. Das Recht auf Verfügbarkeit notwendiger rechtzeitiger personeller und materieller Ressourcen für die ordnungsgemäße Erfüllung des Arzt- Berufes.

 

6. Das Recht auf Schutz vor, und Entschädigung für Gesundheitsschäden und Schäden, die sich aus Handlungen in der Ausübung des Berufes ergeben.

 

7. Das Recht auf zusätzliche Entschädigung für Berufsrisiken .

 

8. Das Recht auf Entschädigung für ihre berufliche Verpflichtung, jedermann in jeder Situation auf der ganzen Welt zu unterstützen.

 

9. Das Recht auf angemessenes Honorar oder Gehalt, entsprechend der Würde, Verantwortung und Vorbereitung, unabhängig vom Ergebnis der Arbeit .

 

10. Das Recht auf Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung ihrer beruflichen Standes.

 

11. Das Recht auf Vereinigung des Berufsstandes zur Verteidigung der beruflichen Interessen und Schutz Diskriminierung.

 

12. Das Recht auf Selbständigkeit in der Berufsausübung.

 

13. Das Recht auf freie Beteiligung an der Patientenversorgung.

 

14. Das Recht auf Zugang zu Forschung und Lehre im Bereich ihres Berufes.

 

15. Das Recht auf Bewertung ihrer Praxis in allen Bereichen durch Ärzte mit gleichem oder höherem Wissen.

 

16. Das Recht auf Teilnahme unter gleichen Bedingungen in Kommissionen zur Entwicklung und Festsetzung von Budgets, Tarifen und Skalen ihrer Gesundheitsversorgung.

 

17. Das Recht auf Beteiligung unter gleichen Bedingungen in der Planung, Entwicklung und Verwaltung von Gesundheitssystemen .

 

 

 

ASPROMEL, Madrid, 26. Oktober 2014